Richtig auf negative Bewertungen reagieren

 

 

Ohne Gefährdung der Löschung durch Google.

Imanuel Schulz, Rechtsanwalt für Reputationsmanagement

Dieser Beitrag soll Sie aufklären, warum Google versucht, Sie im Umgang mit negativen Bewertungen zu täuschen. Anhand von echten Bewertungen, die von uns gelöscht wurden, zeigen wir richtige Antworten auf Verleumdungen, Fakebewertungen und falsche Tatsachen.

Ein großes Problem besteht darin, dass im Internet falsche Informationen über den Umgang mit Bewertungen von Google und Co. verbreitet werden:

Inhaltsverzeichnis

 

So sorgen Google und Co. dafür, dass Ihre Internetreputation dauerhaft geschädigt bleibt

 

Portale wie Google geben den Tipp, sachlich auf eine negative Bewertung zu antworten. Dies scheint auf den ersten Blick logisch und richtig zu sein, da es den Anschein erweckt, dass Sie die vermeintliche Kritik Ihrer Kunden ernst nehmen und Sie haben damit das Gefühl, dass Sie „professionell“ sind. Allerdings ist dies besonders von Bewertungsportalen genau so gewünscht, weil sich die Beweislage für die Portalbetreiber durch Ihre Reaktion auf einen Eintrag erheblich vereinfacht. Das bedeutet für Sie, dass die Löschung einer solchen Bewertung erheblich erschwert werden kann.

Achtung: Antworten Sie als Arzt nicht auf negative Bewertungen! Als Arzt unterliegen Sie der Schweigepflicht! Dazu zählt auch der Umstand, dass sich ein Patient überhaupt in ärztlicher Behandlung befunden hat. Es ist daher gefährlich für Ihre berufliche Zukunft als berufsangehöriger mit Schweigepflicht auf eine Bewertung öffentlich zu reagieren. Sie dürfen sich aber einen Anwalt konsultieren, denn Sie haben ein berechtigtes Interesse an der Löschung einer rechtswidrigen Bewertung

1. Desinformation durch Google beim Thema „Google Bewertung löschen lassen“

 

Anhand von Google-Suchergebnissen zum Thema „Bewertung löschen“ zeige ich im Folgenden auf, wie Google versucht, Sie in die Falle tappen zu lassen:

Auf die Suchanfragen „Anwalt Bewertung löschen“ bzw. „antworten auf Google Bewertung“ erscheint bei Google nach dem Profil unserer Kanzlei eine Abfolge von Falschinformationen. Es folgen Fragen und Antworten, die Nutzer aus dem Netz auch stellen:

 

1. 1 Wie kann ich eine Bewertung löschen?

Google beantwortet die Frage nur mit einer Anleitung, wie man eine eigene selbst geschriebene Bewertung löscht! Damit ist das Thema völlig verfehlt:

Irreführende Hilfe von Google

Wenn ein Nutzer „Anwalt Bewertung löschen“ bei Google sucht wird es ihm bestimmt nicht darum gehen, seine eigene Bewertung zu löschen. Im Gegenteil: Der Nutzer wurde sehr wahrscheinlich selbst bewertet und braucht Hilfe, gegen eine solche negative Bewertung vorzugehen. Es handelt sich um Desinformation, die zumindest nicht schädlich ist, denn der Nutzer hat lediglich keine Antwort auf seine Frage bekommen.

1. 2 Wie reagiert man auf eine Schlechte Bewertung?

 

Was nun folgt, ist nicht nur Desinformation, sondern falsch und schädlich für den Nutzer, wenn er diesem Ratschlag folgt. Google veröffentlicht einen Beitrag einer Marketingagentur zu einem hochbrisanten und für Unternehmen existenziellen juristischen Thema:

Irreführende Hilfe von Google

Es stellt sich für mich auch die Frage, wieso sich eine Marketingagentur berufen fühlt, einen Artikel über den richtigen Umgang mit negativen Bewertungen zu schreiben?  Es handelt sich hier nicht um ein PR oder Marketing Thema. Es geht ihr klar um juristische Themen wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, aktuelle Rechtsprechung, Straftatbestände wie üble Nachrede, Verleumdungen oder Unterlassungsansprüche gegen Google und Co. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte können sich sogar strafbar machen, wenn die Schweigepflicht durch eine unbedachte Antwort auf die Bewertung gebrochen wird.

Wenn Sie als normaler Nutzer den dort genannten Ratschlägen folgen, können Sie sicher sein, dass Ihre negative Bewertung nie gelöscht wird und Ihre Googlesterne nur noch den Weg nach Süden kennen. Merken Sie sich, dass Google und der Bewertende die Behauptungen beweisen muss und nicht Sie. 

Kritische Betrachtung der einzelnen Tipps:

 

a) „Kritik ernst nehmen“:

Dieser Tipp verzerrt völlig die Realität im Bewertungswahnsinn. Der Tipp setzt nämlich denklogisch voraus, dass der Bewertende Sie zu Recht negativ bewertet hat. Wer entscheidet das eigentlich? Wann ist eine Bewertung rechtmäßig? 

Ob eine Bewertung rechtmäßig ist, entscheidet weder Google, noch der Anwalt oder der Bewertende. Vielmehr wird dies in einem bestimmten Verfahren geprüft, das Google in der Rechtsprechung auferlegt wurde („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Erst am Ende von diesem Prüfverfahren können Google oder der Anwalt einschätzen, ob die Bewertung rechtmäßig ist oder nicht, denn der Bewertende hat die volle Beweislast. Manchmal gehen die Einschätzung von Google und Anwalt allerdings auseinander, was im Einzelfall rechtmäßig ist. Umso wichtiger ist es, am Anfang des Prüfverfahrens keine Fehler zu machen, indem man voreilig antwortet.

 

Regel Nummer 1:  Antworten Sie nicht öffentlich auf negative Bewertungen. Sie müssen verstehen, dass nicht Sie sich verteidigen müssen, sondern Google und der Bewertende. Jeder falsche Satz gegenüber dem Gegner begünstigt seine Verteidigung und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Bewertung nicht gelöscht wird. Google wird im Prüfverfahren durch erfahrene Juristen jeden Satz gegen Sie verwenden.

 

b) "Gehen Sie zunächst davon aus, dass Ihr Kunde kein böser Mensch ist und ihnen schaden möchte“:

Dieser Ratschlag ist an Naivität nicht zu überbieten und zeigt, dass der Autor dieser Tipps nichts von negativen Bewertungen im Internet versteht. Wenn mir ein Mensch nicht schaden will und mir nur helfen möchte, mein Unternehmen zu verbessern, dann sage ich es dem Chef der Firma persönlich oder schreibe eine E-Mail. Tatsächlich handelt es sich bei sehr vielen Bewertungen um solche, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Verleumdungen, Fakebewertungen, falsche und nicht beweisbare Tatsachen von anonymen Trollen, die sich hinter der Meinungsfreiheit verstecken, haben im Internet nichts zu suchen. Diese Menschen machen sich strafbar, gemäß 187 StGB. Solche Bewertungen schaden Unternehmen und damit der Gesellschaft. Zudem habe ich die Erfahrung gemacht, dass inzwischen Unternehmen mit negativen Bewertungen erpresst werden.

 

c) „Freundlich bleiben. Antworten Sie sachlich und bleiben Sie dabei stets freundlich.“

Das ist für einen Unternehmer selbstverständlich, hilft aber nicht, wenn der Bewertende durch seine „sachliche“ und „freundliche“ Antwort alle Chancen auf eine Löschung zu Nichte macht und sich als Arzt ggf. auch noch strafbar.

 

d) „Kurz und knackig“ und „Keine Standardantwort“

 Das ist richtig, wenn man sich nicht gerade selbst schadet.

 

e) „Mutig sein“

 Genau das Gegenteil ist mein Ratschlag. Wenn sie mutig sind, schreiben Sie sich in Ihrer Erregung um Kopf und Kragen. Es gilt das bisher Gesagte. Schweigen ist Gold. Das kennen Sie sicher aus dem Strafrecht. Dies gilt auch bei negativen Bewertungen.

 

Google hat im Gegensatz zu Ihnen kein Interesse daran, Bewertungen zu löschen:

 

  • Durch die Löschung von negativen Bewertungen gehen Google wichtige Daten und Informationen verloren. Nicht ohne Grund ranken positiv bewertete Unternehmen höher als schlechter bewertete Unternehmen. Erst durch negative Bewertungen kann der Google-Algorithmus zwischen „guten“ und „schlechten“ Unternehmen unterscheiden.

 

  • Negative Bewertungen löschen zu lassen kostet Google viel Geld. Jährlich werden Millionen von Beschwerden bei Google eingereicht. Nur ein Bruchteil davon wird bearbeitet, weil fast alle Nutzer aufgrund der Desinformation nicht wissen, wie man Google zu einem Prüfverfahren nach dem geltenden Recht zwingen kann. Dies liegt daran, dass Google es nicht öffentlich macht, wie man Bewertungen wirklich löschen kann (dazu später mehr). Nur für diesen Bruchteil muss Google eine riesige Rechtsabteilung in Hamburg unterhalten. Jetzt stellen Sie sich vor, Google würde die Millionen von Beschwerden tatsächlich bearbeiten müssen.

 

  • Die öffentliche Meinung ist Google extrem wichtig. Viele Rechtsanwaltskanzleien haben Zahlen zu ihren Erfolgsquoten zum Löschen von negativen Bewertungen herausgegeben. Diese Zahlen sind vielleicht sogar untertrieben.  Bei uns ist es eher so, dass wir es oft schaffen, alle negativen Bewertungen aus einem ganzen Google My Business-Profil löschen zu lassen, weil wir die Gesetze und die Rechtsprechung richtig anwenden. Die Öffentlichkeit und die Presse wären entsetzt, wie viele Bewertungen jährlich gelöscht werden müssen, wenn alle Nutzer ihre Rechte richtig einsetzen würden. Die Presse würde dies als Angriff von Google auf die Meinungsfreiheit werten, so wie schon bei der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das seit 01.01.2018 endgültig in Kraft getreten ist.  Ein Vertrauensverlust für Google und damit ein Marketingdesaster wäre die Folge. Folglich wird Google alles dafür tun, so wenig wie möglich über das Löschen von Bewertungen zu veröffentlichen. Dies wird zu 100 % von den Google Empfehlungen im Umgang mit negativen Bewertungen gestützt:

Kritische Betrachtung der Google Empfehlung:

"Teilen Sie keine personenbezogenen Daten der Rezensenten. Greifen Sie sie auch nicht auf Maps, bei anderen Diensten oder im echten Leben an. Schlagen Sie ihnen lieber vor, Sie z. B. über Google My Business-Nachrichten oder E-Mail bzw. telefonisch zu kontaktieren und so das Problem zu lösen. Eine anschließende positive Konversation führt häufig dazu, dass die Kunden die Rezension ändern. So zeigen Sie an Ihrem Angebot interessierten Nutzern, dass Ihnen die Meinung der Kunden wichtig ist."

Den direkten Kontakt zum Bewertenden zu suchen, funktioniert nur, wenn Sie seine Kontaktdaten haben. Daran scheitert es oft, da viele Bewertungen anonym bzw. mit einem Fantasienamen erfolgen.

Wenn Sie die Kontaktdaten haben, kann es eine Option sein, den Bewertenden zu kontaktieren. Dies mag unter Umständen möglich sein, wenn Sie viel Zeit haben und sich mit ihm persönlich auseinanderzusetzen. Doch wollen Sie solch einen Bettelanruf wirklich tätigen? Seien Sie sich darüber im Klaren, dass der Kunde eine ganz andere Sichtweise auf die in der Bewertung genannte Situation hat, was das Gespräch nicht einfacher machen wird. Zudem besteht die Möglichkeit, sich durch die Kontaktaufnahme zum Kunden wertvolle taktische, juristische Optionen zunichtemachen könnten. Falls der Anruf scheitert und keine Einigung erzielt wird, könnte der Bewertende die Bewertung erweitern und von Ihrem Anruf berichten. Dann die Öffentlichkeit Kenntnis darüber, dass Sie versuchen, negative Bewertungen zu korrigieren. Entscheidend für Google ist aber, dass Google vom Bewertenden den Nachweis bekommen kann, dass Sie den Bewertenden kennen. Das ist aus taktischer Sicht ein klassisches Eigentor. Sie helfen nur Google und dem Bewertenden. Daher der klare Tipp: Versuchen Sie keinen Kontakt zum Bewertenden aufzunehmen, wenn Sie eine Löschung der negativen Bewertung beabsichtigen.

 

"Forschen Sie nach, wieso die Rezensenten einen negativen Eindruck vom Unternehmen haben. Eventuell finden Sie Informationen dazu, ob ein Kunde schon früher negative Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen gemacht hat."

Dieser Ratschlag ist richtig. Ihre Erkenntnisse behalten Sie aber für sich und tauschen diese nicht mit Google oder dem Rezensenten aus.

 

"Geben Sie Fehler Ihrerseits offen zu. Sie brauchen aber nicht die Verantwortung für Vorkommnisse zu übernehmen, die Sie nicht verschuldet haben. Erklären Sie, welche Möglichkeiten es gibt, um ein Problem zu lösen. Zeigen Sie Wege auf, wie Sie mit Umständen umgehen, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wenn Sie beispielsweise eine Veranstaltung wegen des schlechten Wetters absagen mussten, teilen Sie den Kunden mit, dass Sie künftig auf die Vorhersagen achten und sie im Vorwege informieren, dass eine Veranstaltung eventuell nicht stattfinden kann."

NEIN ! Sie dürfen zunächst keine Fehler zugeben. Dies können Sie intern in Ihrer Firma klären. Google will Sie hier, wie schon so oft zuvor, in die Falle laufen lassen. Geben Sie Google keine Informationen über den konkreten Fall. Ob eine Bewertung rechtmäßig ist, entscheidet nicht Google, nicht der Anwalt noch der Bewertende. Dies ist vielmehr das Ergebnis eines komplizierten Prüfverfahrens (Jameda II -BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Erst wenn dieses Prüfverfahren durchlaufen wurde, können Google und der Anwalt einschätzen, ob die Bewertung rechtmäßig ist oder nicht. Im Prüfverfahren haben Google und der Bewertende die Beweis- und Darlegungslast für alle Behauptungen. Solange kein Prüfverfahren die Rechtmäßigkeit der Bewertung bestätigt hat, dürfen Sie keine Fehler zugeben. Sie schaden sich damit nur selbst und spielen Google in die Karten. Sie können später, wenn sich nach einer Überprüfung der negativen Bewertung durch Google herausstellt, dass die Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, immer noch Fehler zugeben.

 

Entschuldigen Sie sich, wenn es Ihnen angemessen erscheint. Zeigen Sie Bedauern und Mitgefühl.

Es gilt das eben Gesagte zum Punkt davor: Sie können später, wenn sich nach einer Überprüfung der negativen Bewertung durch Google herausstellt, dass die Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, immer noch Fehler zugeben.

 

Unterschreiben Sie mit Ihrem Namen oder den Initialen, damit die Kunden merken, dass Sie ein echter Mensch sind. Dadurch erscheinen Sie authentischer.

Auch dadurch spielen Sie Google in die Hände. Die Beweislage wird für Google vereinfacht, denn nun hat Google auch noch einen Namen und könnte den Mitarbeiter in einem etwaigen Gerichtsverfahren als Zeugen laden.

 

Sie dürfen nicht aggressiv wirken oder persönlich werden. Bleiben Sie höflich und professionell. Verhalten Sie sich wie in einem Gespräch von Angesicht zu Angesicht.

Der Tipp ist selbstverständlich. Interessant ist aber, dass man sich als Unternehmer so verhalten soll wie von Angesicht zu Angesicht. Dies ist ja gerade nicht der Fall. Google ermöglicht es Bewertungen abzugeben. Diese können auch anonym abgegeben werden. Der Bewertende hat gerade den Weg über die Öffentlichkeit gesucht. Dies ist das genaue Gegenteil von dem, was Google vorschlägt. Wieso sollte sich nun der Unternehmer so verhalten, als ob er auf einen Fehler direkt angesprochen worden wäre. Dieser Tipp zeigt wie Google die Welt sieht. Google möchte die Welt so gestalten, dass Verbesserungsvorschläge oder Kritik, die früher von Mensch zu Mensch geklärt wurden, nun über Bewertungen öffentlich ausgetragen werden. Dies ist aber nicht normal und ersetzt nicht das persönliche Gespräch.  Der Bewertende hat die zwischenmenschliche Ebene verlassen und den öffentlichen Pranger gewählt. Dies ist eine sehr gefährliche gesellschaftliche Entwicklung.

 

Antworten Sie zeitnah, sodass die Kunden merken, dass Sie sich für ihre Meinung interessieren. Mit der Google My Business App können Sie schnell reagieren.

NEIN ! Gewinnen Sie Abstand zur Bewertung. Es besteht die Gefahr, dass Sie bei der Antwort zu emotional reagieren. Dies ist ein schlechter Ratgeber. Zudem sollten Sie nicht an den „Kunden“ denken, denn dieser hat sich ganz klar gegen Sie positioniert. Dieser Kunde ist nicht Ihr Freund und sie sollten kein Interesse haben, ihn wieder einzufangen. Kunden, die schlechte Bewertungen schreiben, werden dies ggf. wieder machen. Das bedeutet neuen Ärger.

 

Löschung durch Google:

Google schlägt Ihnen vor, die negative Bewertung über diesen Link neben der Bewertung zu melden. Diese Art von Meldung ist am erfolgreichsten, wenn es sich tatsächlich um eine Bewertung handelt, die gegen die oben genannten Richtlinien von Google verstößt und dies auch für Außenstehende nachvollziehbar ist. Laut unserer Erfahrungen werden hier beispielsweise Hassreden und anstößige Kommentare sehr schnell entfernt. Alle anderen Bewertungen, die nicht offensichtlich gegen die Google-Richtlinien verstoßen, werden von Google nicht geprüft. Es handelt sich nicht um das von der Rechtsprechung geforderte Prüfverfahren nach JAMEDA II. 99 Prozent der Bewertungen verstoßen gerade nicht gegen die Google Richtlinen. Das liegt daran, dass Google die eigenen Richtlinien so weich formuliert hat, dass kaum eine Bewertung aufgrund eines Richtlinienverstoßes gelöscht werden muss.

Der Hinweis von Google, dass Richtlinienverstöße gemeldet werden können, suggeriert und täuscht den Nutzer, dass hier geltendes Recht zur Anwendung kommt. Dies ist gerade nicht der Fall. Es ist nicht möglich, eine Bewertung aufgrund der 4 Auswahlmöglichkeiten so zu melden, dass das Prüfverfahren nach der geltenden Rechtsprechung und geltenden Gesetze (Jameda II und NetzDG) eingeleitet werden muss. Deshalb scheitern fast alle Nutzer daran, eine negative Bewertung löschen zu lassen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mandant entdeckt zwei Fakebewertungen. Es handelt sich um zwei Meinungsäußerungen über die Praxis, obwohl dies Personen nie in der Praxis waren. Die namentliche Veröffentlichung erfolgt mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten.

Hiweis: mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten

Einleitung des Löschverfahrens

Eingang des Löschantrages  bei Google am 8.2.2019:

Einleitung des Prüfverfahrens:

Löschung am 20.2.2019:

Das Ergbnis: Beide Fakebewertungen wurden gelöscht. Dies können Sie unter folgendem Link überprüfen:

https://goo.gl/maps/JivsEVTej2v

Positive Bewertungen und Googleranking

Bewertungen haben einen großen Einfluss auf das Ranking von Websites bei Google. Gerade in der lokalen Suche zählen Bewertungen zu den starken Rankingkriterien. Das amerikanische SEO Consulting Unternehmen Moz beziffert den Anteil der „review signals“ an dem Kuchen der lokalen SEO Rankingfaktoren auf sehr hohe 15,44%. Zudem vertrauen 85% der Verbraucher Online-Bewertungen genauso wie persönlichen Empfehlungen (Quelle Proven Expert.

Löschen ist nachhaltiger als neue Bewertungen hinzuzufügen

Sie haben 10 positive Bewertungen und einen Schnitt von 5,0 Sternen bei Google. Wenn nur eine negative hinzukommt fällt ihr Sternedurchnitt sofort auf 4,6. Aus einem herausragenden Bewertungsprofil wird ein durchnittliches. Um wieder auf 5,0 zu kommen müßten Sie 80 fünf Sterne (!) Bewertungen hinzufügen, um wieder den Sternedurchnitt von 5,0 zu erreichen. Und dann ist die schlechte Bewertung immer noch da...

Kostenlose Erstberatung - Analyse Ihrer Bewertungssituation

Wir beraten Sie kostenlos, ob Ihre Bewertungen löschbar sind und welche Chancen Sie haben Ihre Reputation und Ihre Google Sichtbarkeit durch Löschung negativer Bewertungen im Internet zu stärken. Mit der richtigen Taktik ist eine hohe Erfolgsquote bei der Löschung von rechtswidrigen Bewertungen erreichbar. Fast jede Bewertung ist löschbar...

Wann sollte ich einen Anwalt beauftragen?

 

Unsere Erfahrung zeigt, dass Google oftmals Anfragen zur Löschung einer Rezension einfach aussitzt und der gewünschte Erfolg nicht eintritt. Als Anwälte können wir der Forderung mit rechtlichen Mitteln Nachdruck verleihen und wissen genau wie wir mit der entsprechenden Rechtsabteilung zu kommunizieren haben. Dadurch tritt das gewünschte Ergebnis meist deutlich schneller ein und reputationsschädigende Aussagen werden somit zügig aus dem Internet entfernt.

Direkte Abmahnungen

Eine weitere Möglichkeit für die Zusammenarbeit mit einem Anwalt sind direkte Abmahnungen. Hat beispielsweise eine Ihnen bekannte Person eine bewusst geschäftsschädigende Bewertung über Sie oder Ihr Unternehmen verfasst, so kann unter Umständen die Bewertung auch außerhalb von Google entfernt werden. In einem klärenden Gespräch handle ich in Ihrem Auftrag und versuche den Bewertenden mit der nötigen Aufklärung der anstehenden Möglichkeiten  von einem Rückzug seiner Bewertung zu überzeugen.

Folgende Vorgehensweise sollten Sie für eine optimale Zusammenarbeit einhalten:

 

  1. Ruhe bewahren und nicht voreilig handeln
  2. Bewertung als Screenshot oder Bild sichern und mit Datum versehen
  3. Nicht auf die Bewertung im Portal antworten
  4. Keinen Kontakt zu dem Bewertenden aufnehmen
  5. Kostenlose Beratung mit Anwalt anfordern

 

Alternative Methoden

Eine negative Bewertung ist natürlich nicht schön und kann einen sogar persönlich verletzen. Wenn Sie aber sonst nur zufriedene Kunden haben, dann können Sie hiermit Ihre Reputation aufrecht erhalten. Versuchen Sie regelmäßig Bewertungen von echten Personen einzuholen. So sind eine Vielzahl von echten Erfahrungsberichten online und werden Interessenten für Ihr Unternehmen leicht überzeugen können. Selbst wenn sich zwischendurch eine schlechte Bewertung befindet.

Beispiele aus der Praxis

 

Ein Kieferorthopäde erhob Klage gegen Google, da eine ein-Sterne Bewertung ohne Text und von einer unbekannten Person nicht gelöscht wurde. Das Gericht gab dem Kläger recht und verurteilte Google auf Unterlassung mit einem Ordnungsgeld von 250 000€ bei Zuwiderhandlung.  Der Fakt, dass die Bewertung keinen Text enthalte, falle deshalb noch nicht unter das Recht der freien Meinungsäußerung.
Dieser Fall zeigt auf, dass die Chancen auf Löschung mit der geeigneten Rechtsprechung und unter Berücksichtigung gewisser Kriterien eine hohe Erfolgsaussicht haben und auch für Kleine und Mittelständische Unternehmen realisierbar sind.

Nutzen Sie unseren Service und schicken einen Screenshot von der zu löschenden Bewertung ganz bequem via Whatsapp an 0176 22115852. Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten.

 

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